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![]() Im Rahmen der Vereinbarung zum "nationalen Geldautomaten-Verbund"
hat die deutsche Kreditwirtschaft vier Übergabestellen (pro
kreditwirtschaftlichem Verband eine) zum Austausch
instituts-/verbandsübergreifender Transaktionen aufgebaut. Auf diesen so
genannten Kopfstellensystemen werden alle Online-Transaktionen im Rahmen
der elektronischen Zahlungsverkehrsanwendungen und der
instituts-/länderübergreifenden Verfügungen abgewickelt.
Hierbei handelt es sich um nachfolgende Anwendungen:
Geldautomaten
Sperrverarbeitung
Die Dateien mit den gesperrten Kartendaten wurden früher über die
Verbandskopfstellen an die Servodata GmbH geliefert und von dort
verbandsübergreifend verteilt. Dieses Verfahren wurde zum 31. Dezember
1999 eingestellt, da eine verbandsübergreifende Ersatzautorisierung
nicht mehr möglich ist. Heute betreibt die Servodata GmbH das Nottelefon
für Kartensperren (ec-Karten und Kundenkarten) der deutschen
Kreditwirtschaft (Tel.: 01805 / 021021). Diese Sperren werden online
oder zyklisch als Batch-Dateien an die entsprechende Verbandskopfstelle
weitergeleitet.
electronic cash / girocard
Im Jahre 1989 wurde in Regensburg erstmalig ein POS-Netzbetrieb
(Point of Sale/Service) pilotiert (u.a. mit Hybridkarten), hierbei
konnten Waren per ec-Karte oder Bankkundenkarte bezahlt werden (aus dem
POS-Netzbetrieb wuchsen die heute bekannten electronic
cash-/girocard-Anwendungen). Im Falle einer Online-Autorisierung wurde die
Transaktion an die Eingangsstelle des entsprechenden
kreditwirtschaftlichen Verbandes geroutet. Dieses Projekt legte den
Grundstein für das heute weit verbreitete electronic cash-System, bei
dem der Netzbetreiber seine Transaktionen an die jeweilige Kopfstelle
des Kreditinstitutes routet. Dieses Verfahren wurde einige Jahre später
in girocard umbenannt.
electronic cash (Chip)
Mit der Einführung der Chiptechnologie auf den Debitkarten
(ec-Karten, Bankkundenkarten) wurde zusätzlich die Anwendung
electronic cash offline im Markt etabliert. Hierbei
wird dem Kunden ein Verfügungsrahmen in seinen Chip geladen. Erst beim
Erreichen bestimmter Parameter geht ein electronic cash-Terminal online
und autorisiert den Betrag über die Kopfstelle der VÖB-ZVD Bank beim
kontoführenden Kreditinstitut. Dieses geschah zeitgleich mit der
Einführung der GeldKarten-Anwendung, bei der die
Kopfstellen/Ladezentralen ebenfalls die
instituts-/verbandsübergreifenden Ladetransaktionen austauschen.
GeldKarte laden / entladen
Für das Autorisieren des Ladevorganges einer GeldKarte sind die
Ladezentralen der Kopfstellen zuständig. Bei GeldKarten unterscheidet
man zwischen kontoungebundenen (weißen) Karten und kontogebundenen
Karten. Bei kontoungebundenen Karten findet immer ein Laden gegen
Terminalkonto statt. Kontogebundene Karten können auch gegen das eigene
Kartenkonto geladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
sowohl kontoungebundene als auch kontogebundene Karten gegen andere
Zahlungsmittel (Laden gegen andere ec-Karte, Laden gegen Kreditkarte
etc.) zu laden. Im Rahmen des institutsübergreifenden Ladens kann dem
Karteninhaber ein Ladeentgelt von 1,- EUR in Rechnung gestellt werden,
welches dem Terminalbetreiber zusteht.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, an Ladeterminals des eigenen
Instituts kontogebundene GeldKarten zu entladen.
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