header_logo

PROCESSING FUNKTIONSTESTJOBSWIR ÜBER UNSKONTAKTIMPRESSUM
HOME

Übersicht zum Zahlungssystem GeldKarte
Im Zuge der Ausstattung der deutschen eurocheque-Karten mit einem Chip führte die deutsche Kreditwirtschaft das Zahlungssystem GeldKarte ein. Neben eurocheque-Karten können auch Bankkarten (Postbank-Card, S-Card) sowie neutrale, von Kreditinstituten ausgegebene kontoungebundene Karten ("weiße Karten") mit einem Chip ausgestattet werden, der die GeldKarte-Funktion enthält.
Das Zahlungssystem GeldKarte ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
  • Emittenten der GeldKarte sind deutsche Kreditinstitute, die ihre Kunden mit den entsprechenden Karten ausrüsten. GeldKarten-Akzeptanten sind Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die die GeldKarte zur Zahlung entgegennehmen.
  • Um das Bezahlen mit der elektronischen GeldKarte zu ermöglichen, wird in den Speicherbereich des Chip nach der PIN-Prüfung und einer Online-Autorisierung ein von dem Karteninhaber gewünschter Betrag (max. EUR 200,-) geladen. Das Kundenkonto wird im Gegenzug mit dem geladenen Betrag belastet. Die GeldKarte ist wieder aufladbar. Ferner ist es möglich, die GeldKarte gegen andere Zahlungsmittel zu laden.
  • Der so im Chip gespeicherte Betrag kann zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen genutzt werden, indem die entsprechende Kaufsumme aus dem Chip abgebucht wird. Die Zahlung mit der GeldKarte erfolgt offline ohne PIN-Prüfung. Die GeldKarte ist im Verhältnis zwischen Karteninhaber und Akzeptanzstelle anonym.
  • Zahlungen mit der GeldKarte sind von den GeldKarten-Emittenten garantiert. Den GeldKarten-Akzeptanten wird der Gegenwert der GeldKarten-Zahlung in einer Summe gutgeschrieben. Die entsprechenden Beträge werden im Lastschriftverfahren von speziellen Verrechnungskonten (VK) eingezogen. Die Einzelzahlungen werden aggregiert und so die Zahl der Zahlungsverkehrstransaktionen pro Abrechnungszeitraum minimiert. Diese Aggregierung wird von Evidenzzentralen durchgeführt, die gleichzeitig die Händlereinreichungen prüfen.
Evidenzzentralen im Zahlungssystem GeldKarte
Evidenzzentralen nehmen im System GeldKarte wesentliche Funktionen zur Gewährleistung der Systemsicherheit und bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs wahr. Daneben übernehmen sie Aufgaben bei der Verrechnung der verschiedenen Entgelte und bei der Reklamationsbearbeitung.
Je nach ihrer Aufgabenstellung bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs agiert eine Evidenzzentrale (EZ) als
  • HEZ (Händler-Evidenzzentrale) oder als
  • KEZ (Karten-Evidenzzentrale).
HEZ ist eine Evidenzzentrale dann, wenn sie von Händlerbanken beauftragt wird, die Umsätze der von dieser Händlerbank betreuten Händler entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Systemtechnisch erfolgt die Zuordnung eines Händlers zu immer genau einer HEZ durch die Händlerkarte. Nur diese HEZ kann die Umsätze dieses Händlers (dieser Karte) prüfen und darf die Gutschriften auf das entsprechende Händlerkonto veranlassen bzw. Daten für die Belastung der VK über die KEZ bereitstellen.
KEZ ist eine Evidenzzentrale dann, wenn sie von einem Kartenherausgeber beauftragt wird, die Belastung der VK zu veranlassen und Schattensalden für die einzelnen GeldKarten zu führen. Eine GeldKarte ist immer genau einer KEZ zugeordnet. Nur diese darf Lastschriften für das entsprechende Verrechnungskonto veranlassen.
Eine EZ kann gleichzeitig HEZ und KEZ sein.
An der Verrechnung eines konkreten GeldKarten-Umsatzes sind immer eine HEZ und eine KEZ beteiligt. Jeder HEZ und jeder KEZ ist eine Verrechnungsbank zugeordnet, die den von der EZ veranlassten Zahlungsverkehr (Lastschriften/Gutschriften) abwickelt.
Basisfunktionen der Evidenzzentralen im Zahlungssystem GeldKarte
Im Zahlungssystem GeldKarte werden die in allen technischen Systemen immanenten Sicherheitsrisiken durch spezielle Sicherungsverfahren minimiert. Hierzu werden die Einzelumsätze beim Händler erfasst und individuell gesichert. Die Prüfung und Verarbeitung der Einzelumsätze nimmt die Evidenzzentrale vor. Hierzu werden folgende Schritte ausgeführt:
  • Annahme und Prüfung der Einzeltransaktionen von Händlern
  • Sicherheitsprüfungen
  • Prüfung der Schattensalden
  • Vorbereitung und Durchführung des Zahlungsverkehrs
  • monatliche/quartalsmäßige Entgeltverrechnung
  • Reklamationsbearbeitung

up

line

© 2009 VÖB-ZVD Bank für Zahlungsverkehrsdienstleistungen GmbH
Godesberger Allee 88, D-53175 Bonn
Telefon +49-228-9377-0, Telefax +49-228-9377-599, E-Mail: zvd@voeb-zvd.de