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ZKA-Zulassungsverfahren
Von der Anfrage bis zum positiven Bericht an den Zentralen Kreditausschuss
Erster Schritt im Zulassungsverfahren des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) ist die Registrierung der zuzulassenden Systeme.
Diese Registrierung erfolgt über die Zulassungsstelle des ZKA. Hierfür müssen der Zulassungsstelle die Eigenschaften des zu testenden Systems, anhand eines Registrierungsbogens (zu finden unter www.zka.de) zur Verfügung gestellt werden.
Gern unterstützen wir Sie bereits während des Registrierungsprozesses.
Parallel kann der Funktionstest in unserem Haus beantragt werden. Hierfür stehen die Erfassungsbögen zum Download zur Verfügung. Die in den Bögen von Ihnen gemachten Angaben sind Grundlage für die Erstellung eines Angebots für den Funktionstest.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Erfassungsbogen und die von der Zulassungsstelle ausgewerteten Registrierungsunterlagen entweder an folgende E-Mailadresse: funktionstest@voeb-zvd.de, per Fax an (0228) 9377-499 oder per Post an: VÖB-ZVD Bank für Zahlungsverkehrsdienstleistungen GmbH, Godesberger Allee 88, 53175 Bonn.
Nach interner Prüfung der Unterlagen werden wir Ihnen ein entsprechendes Angebot für den ersten Durchlauf unterbreiten. Dies enthält neben der Angabe der zu testenden Funktionen und dem Preis, die Termine für die Installation, den Testbeginn sowie den Termin des Ergebnisberichts an den Auftraggeber.
Das Angebot und die Durchführung des Funktionstest stützen sich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf unsere Technischen Voraussetzungen.
Eine Preisliste unserer Funktionstestprodukte sowie unserer Beratungsleistungen stellen wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verfügung.
In jedem Fall ist im Funktionstest ein serienreifes Endgerät vorzustellen.
Nach Beendigung des Tests stellen wir Ihnen einen Ergebnisbericht über die Durchführung des Tests zur Verfügung.
Wurden während des Tests Abweichungen von der aktuellen Spezifikation festgestellt, werden diese darin detailliert aufgeführt.
Um einen positiven Bericht über den Funktionstest zu erlangen, benötigt es unter Umständen mehrere Testdurchläufe. Der für den ersten Durchlauf notwendige Erfassungsbogen muss nicht erneut ausgefüllt werden. Sollten sich jedoch Versionen von Hard- und Software geändert haben, bitten wir Sie uns dies schriftlich mitzuteilen.
Ist der Funktionstest positiv abgeschlossen und liegt die endgültige Registrierung vor, wird dem Zentralen Kreditausschuss ein abschließender Bericht zur Verfügung gestellt. Dieser Abschlussbericht dient als Grundlage für die Entscheidung über die Zulassung durch den ZKA.

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Godesberger Allee 88, D-53175 Bonn
Telefon +49-228-9377-0, Telefax +49-228-9377-599, E-Mail: zvd@voeb-zvd.de