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PROCESSINGFUNKTIONSTEST
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Von der Anfrage bis zum positiven Bericht an den Zentralen
Kreditausschuss
Erster Schritt im Zulassungsverfahren des Zentralen
Kreditausschusses (ZKA) ist die Registrierung der zuzulassenden
Systeme.
Diese Registrierung erfolgt über die Zulassungsstelle des ZKA.
Hierfür müssen der Zulassungsstelle die Eigenschaften des zu testenden
Systems, anhand eines Registrierungsbogens (zu finden unter www.zka.de) zur Verfügung gestellt
werden.
Gern unterstützen wir Sie bereits während
des Registrierungsprozesses.
Parallel kann der Funktionstest in unserem Haus beantragt werden.
Hierfür stehen die Erfassungsbögen zum Download
zur Verfügung. Die in den Bögen von Ihnen gemachten Angaben sind
Grundlage für die Erstellung eines Angebots für den
Funktionstest.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Erfassungsbogen und die von der
Zulassungsstelle ausgewerteten Registrierungsunterlagen entweder an
folgende E-Mailadresse: funktionstest@voeb-zvd.de,
per Fax an (0228) 9377-499 oder per Post an: VÖB-ZVD Bank für
Zahlungsverkehrsdienstleistungen GmbH, Godesberger Allee 88, 53175
Bonn.
Nach interner Prüfung der Unterlagen werden wir Ihnen ein
entsprechendes Angebot für den ersten Durchlauf unterbreiten. Dies
enthält neben der Angabe der zu testenden Funktionen und dem Preis, die
Termine für die Installation, den Testbeginn sowie den Termin des
Ergebnisberichts an den Auftraggeber.
Das Angebot und die Durchführung des Funktionstest stützen sich
auf unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie auf unsere Technischen
Voraussetzungen.
Eine Preisliste unserer Funktionstestprodukte sowie unserer
Beratungsleistungen stellen wir Ihnen gern auf Anfrage zur
Verfügung.
In jedem Fall ist im Funktionstest ein
serienreifes Endgerät vorzustellen.
Nach Beendigung des Tests stellen wir Ihnen einen Ergebnisbericht
über die Durchführung des Tests zur Verfügung.
Wurden während des Tests Abweichungen von der aktuellen
Spezifikation festgestellt, werden diese darin detailliert
aufgeführt.
Um einen positiven Bericht über den Funktionstest zu erlangen,
benötigt es unter Umständen mehrere Testdurchläufe. Der für den ersten
Durchlauf notwendige Erfassungsbogen muss nicht erneut ausgefüllt
werden. Sollten sich jedoch Versionen von Hard- und Software geändert
haben, bitten wir Sie uns dies schriftlich mitzuteilen.
Ist der Funktionstest positiv abgeschlossen und liegt die
endgültige Registrierung vor, wird dem Zentralen Kreditausschuss ein
abschließender Bericht zur Verfügung gestellt. Dieser Abschlussbericht
dient als Grundlage für die Entscheidung über die Zulassung durch den
ZKA.
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